Bank zahlte trotz Erwachsenenvertretung 900 Euro aus – die AK Kärnten intervenierte erfolgreich
In seiner Stammfiliale erhielt ein unter Erwachsenenvertretung stehender Mann unrechtmäßig 900 Euro von seinem Konto ausbezahlt. Die Reklamation des Erwachsenenvertreters wurde abgeschmettert, erst mit Hilfe des AK-Konsumentenschutzes konnte das Geld zurückgeholt werden. „Auch dieser Fall zeigt: Wenn Konsumenteninnen und Konsumenten Hilfe brauchen, ist die AK Kärnten kostenlos und kompetent zur Stelle“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Obwohl er pro Tag maximal 100 Euro von seinem Konto abheben darf, wurden einem Kärntner, der unter Erwachsenenvertretung steht, am Bankschalter 900 Euro ausbezahlt. Dafür musste er weder Ausweis noch Bankomatkarte vorweisen. Diese hatte er nämlich wenige Tage zuvor verloren. Als sein Erwachsenenvertreter die ungewöhnliche Transaktion auf dem Kontoauszug entdeckte, war das Geld bereits verbraucht. Er reklamierte die Auszahlung bei der Filialleitung des Finanzinstituts. Die Aushändigung des hohen Betrags wurde damit begründet, dass im System kein Tageslimit vermerkt sei und die entsprechenden Unterlagen auf dem internen Postweg verloren gegangen sein dürften.
Verloren waren die 900 Euro aber nicht, denn der Erwachsenenvertreter wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Konsumentenschützer Herwig Höfferer konnte erfolgreich intervenieren und berichtet: „Nach unserem Schreiben zeigte sich die Bank einsichtig. Der unrechtmäßig ausbezahlte Betrag wurde dem Konto wieder gutgeschrieben.“
AK-Präsident Günther Goach: „Erwachsenen wird nicht ohne Grund jemand zur Seite gestellt, der für sie wichtige Entscheidungen trifft. Auch Bankangestellte tragen Verantwortung dafür, Kundinnen und Kunden vor unüberlegten Finanzentscheidungen zu schützen, die ihnen schaden könnten.“