AK-Insolvenz-Soforthilfe
AK und Land Kärnten gewähren Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz betroffen sind, eine Soforthilfe bis max. 3000 Euro als rückzahlbares Darlehen
Rund 200 Beschäftigte sind von der Insolvenz des Unternehmens Hermes Schleifmittel Ges.m.b.H. in Bad St. Leonhard betroffen. Schon vor der Insolvenzeröffnung haben AK-Expert:innen mit den Mitarbeiter:innen im Rahmen einer Betriebsversammlung Gespräche geführt und sie über ihre Ansprüche informiert. 164 Betroffene haben einen Antrag auf die AK-Insolvenz-Soforthilfe gestellt. AK-Präsident Günther Goach: „Wir helfen rasch und unbürokratisch mit einem gebührenfreien sowie kosten- und zinslosen Darlehen als Überbrückungshilfe.“
Von der Zahlungsunfähigkeit der deutschen Muttergesellschaft wurde auch die Kärntner Tochtergesellschaft erfasst, die Entgelte für Juni und Juli sowie die Urlaubsgelder konnten nicht ausbezahlt werden. „Wir haben von Hermes-Beschäftigten Anträge auf die AK-Insolvenz-Soforthilfe mit einem Gesamtvolumen von knapp 460.000 Euro erhalten. Heute haben wir mit der Überweisung gestartet, damit die Menschen ihren privaten Zahlungsverpflichtungen nachkommen können. Die rasche Auszahlung ist nur möglich, weil unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendigen Vorarbeiten bereits geleistet haben“, betont Goach.
Martin Bernlieger, Jurist im AK-Insolvenzreferat, erklärt die weitere Vorgehensweise: „In weiterer Folge werden die aushaftenden Entgeltansprüche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Insolvenzeröffnung schnellstmöglich geklärt und die entsprechenden Anträge beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gestellt sowie die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht durchgeführt.“
Die AK gewährt in Zusammenarbeit mit dem Land Kärnten Arbeitnehmer:innen, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, ein Darlehen in der Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den Forderungen gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gegengerechnet. Der Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) ist die kostenlose Anlaufstelle in der AK Kärnten für alle Firmenkonkurs-Opfer und hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Die Expert:innen beraten im Konkursfall die betroffenen Mitarbeiter:innen und bringen die errechneten Forderungen beim Insolvenzgericht und beim IEF ein. Im Jahr 2024 vertrat der ISA mehr als 1.300 Beschäftigte und machte über 10 Millionen Euro geltend. Nähere Infos zur AK-Insolvenz-Soforthilfe auf ktn.ak.at/foerderungen sowie telefonisch unter 050 477-4002.
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