Fahrtkostenzuschuss: Frist läuft Ende Oktober aus
Anträge auf Fahrt- und Mautkostenzuschuss können bei der AK Kärnten noch bis 31. Oktober gestellt werden.
Für die Fahrt zur Arbeit sowie für Aus- und Weiterbildung kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Arbeiterkammer Kärnten wickelt diese Förderungen im Auftrag des Landes ab. Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
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