Zuschuss für Fahrtkosten
Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.
Für die Fahrt zur Arbeit sowie für Aus- und Weiterbildung kann eine finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Arbeiterkammer Kärnten wickelt diese Förderungen im Auftrag des Landes ab. Auf die Förderungen besteht kein Rechtsanspruch, sie werden für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.
Die Anträge für das Jahr 2024 stehen voraussichtlich ab Ende Jänner 2025 zur Verfügung.
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