Biogasanlage
Biogasanlage © Karin Jähne, stock.adobe.com
4.7.2024

Biogas-Gesetz: Kosten auf Haushalte abzuwälzen, geht einfach nicht

Die AK fordert eine grundlegende Überarbeitung des derzeit diskutierten Erneuerbares-Gas-Gesetz (EGG). „Der bisher diskutierte Vorschlag ist ineffizient und würde zu unzumutbaren Kosten für Haushalte und Kleingewerbe führen. Bis zum nächsten Plenum im Herbst muss das Gesetz daher komplett neu ausgerichtet werden“, erklärt Tobias Schweitzer, AK Bereichsleiter Wirtschaft.

Konsument:innen müssen die Zeche zahlen

Konkret kritisiert Schweitzer das im EGG vorgesehene Quotenmodell: Dabei werden Versorger verpflichtet, eine bestimmte Menge an fossilem Erdgas durch inländisches Biogas zu ersetzen. Die Kosten dürfen sie einfach auf die Endkund:innen abwälzen, die dann mit ihrer Gasrechnung die Zeche dafür zahlen müssen: „Laut unseren Berechnungen könnten dadurch bis 2030 jährliche Zusatzkosten von 160 bis 260 Euro pro Haushalt entstehen. Dies ist völlig inakzeptabel. Haushalte und Kleingewerbe sind durch hohe Strom- und Gaspreise ohnehin schon jetzt stark belastet“, so Schweitzer. 

Ausschreibungsmodell statt Quotenmodell!

Potenzielle Abfederungsmaßnahmen wurden im Gesetzesvorschlag zwar angedacht, würden allerdings wiederum auf Kosten der Steuerzahler:innen erfolgen. Zudem bezweifelt die AK, dass die EU diese Form der Subvention überhaupt zulässt. Schweitzer fordert daher eine grundsätzliche Überarbeitung des Gesetzes weg vom Quotenmodell: „Möglich wäre stattdessen ein Ausschreibungsmodell, das sicherstellt, dass Fördermittel für Grünes Gas auch effizient eingesetzt werden.“  

Grundsätzlich spricht sich die AK für den Einsatz Erneuerbarer Gase aus. Jedoch müsse dieser branchenspezifisch erfolgen und kosteneffizient gesteuert werden. „Biogas kann vor allem dort einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten, wo andere Technologien nicht sinnvoll einsetzbar sind“, so Schweitzer. Bis zum nächsten Plenum im Herbst ist die Politik gefordert, ein vernünftiges Konzept für ein zukunftsfähiges EGG vorzulegen.

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