Meldung der Schwangerschaft
Sobald Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, melden Sie das bitte Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Ihr Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft. Und: werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen. Deshalb sind bestimmte Tätigkeiten für Schwangere verboten.