Zwischen Anzugpflicht und Hitzeschutz: Die wichtigsten Regeln für heiße Arbeitstage
Klimaanlage kaputt, Büro wie ein Backofen und trotzdem im Anzug? Die Arbeiterkammer Kärnten klärt auf, was bei extremen Temperaturen am Arbeitsplatz erlaubt ist und was nicht. Während ein generelles „Hitzefrei“ nicht existiert, können Bauarbeiter:innen ab 32,5 Grad frei bekommen. Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Arbeitgeber:innen sind jedoch verpflichtet, für erträgliche Bedingungen zu sorgen.
Die Temperaturen klettern diese Woche auf über 30 Grad, das Büro heizt sich auf wie ein Gewächshaus und trotzdem soll man im Business-Outfit erscheinen? „Viele Beschäftigte fragen sich zu Recht, was zumutbar ist. Auch wenn es draußen brütend heiß ist: Einfach in freizügiger Sommermode zur Arbeit? Das geht nicht“, erklärt Maximilian Turrini, Leiter der AK-Abteilung Sozialpolitik und Recht. Wer etwa in der Bank, im Anwaltsbüro oder in der Versicherung arbeitet, muss sich an die Kleiderordnung halten. „Ein Gespräch mit der Chefin oder dem Chef kann helfen. Vielleicht ist ausnahmsweise das Hemd ohne Krawatte oder der sommerliche Rock statt der langen Hose okay“, so der Arbeitsrechtsexperte, der auch mit einem großen Mythos aufräumt: „Ein generelles ‚Hitzefrei‘ gibt es nicht!“ Eine Ausnahme bilden Bauarbeiter:innen, Dachdecker:innen und andere Arbeitsplätze im Freien: Steigt das Thermometer drei Stunden lang über 32,5 Grad, gilt das als Schlechtwetter für den Rest des Tages. Ob die Beschäftigten frei bekommen und 60 Prozent des Lohnes als Schlechtwetterentschädigung erhalten, entscheiden die Arbeitgeber:innen.
Was Arbeitgeber:innen tun müssen
Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, für erträgliche Bedingungen zu sorgen:
- Im Büro: Die Raumtemperatur sollte zwischen 19 und 25 Grad liegen. Ist eine Klimaanlage vorhanden, soll sie auch laufen. Gibt's keine, müssen andere Maßnahmen her: nachts lüften, Jalousien runter, Ventilatoren aufstellen und kostenlos Getränke bereitstellen.
- Im Freien: Auf Dächern oder Asphalt sind 50 Grad keine Seltenheit. Schwere Arbeiten sollten daher nach Möglichkeit in die frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegt werden. Sonnensegel, UV-Schutzkleidung und regelmäßige Trinkpausen sind Pflicht.
Weitere Informationen und Beratung: kaernten.arbeiterkammer.at