Antragslose Arbeitnehmerveranlagung
Arbeitnehmer:innenveranlagung automatisch & ohne Antrag ans Finanzamt. Wie funktioniert es & wann sollte man selbst aktiv werden?
AK/13 – Mehrere Jahre hatte sich eine Kärntner Familie mit dem Ergebnis der automatischen Arbeitnehmerveranlagung (ANV) zufriedengegeben. Doch dann informierte sich die Mutter zweier Kinder bei der AK. Nach ihrer eigenen wurde auch die ANV für ihren Ehemann durchgeführt. Erfreuliches Resultat: Vom Finanzamt gab es eine Steuergutschrift in der Höhe von 14.281,09 Euro!
„Bei der jungen Frau selbst war im Zuge der durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung leider nicht viel zu holen“, erinnert sich Josef Zoppoth von der AK-Servicestelle in Hermagor. „Nach der Geburt ihres ersten Kindes ging die Mutter in Elternkarenz und arbeitete danach Teilzeit.“ Beim Beratungsgespräch stellte sich jedoch heraus, dass für den Familienvater über mehrere Jahre lediglich die automatische ANV schlagend geworden war. „Mit vier Anträgen für die Jahre 2018 bis 2022 und einem Antrag auf Wiederaufnahme für das Jahr 2019 konnten wir für den Mann in Summe 14.281,09 Euro an Steuergutschriften erwirken. Entsprechend groß war die Freude der Familie über den unerwarteten Geldsegen“, berichtet der AK-Steuerexperte.
Das aktuelle Fallbeispiel zeigt eindrucksvoll, dass man sich mit dem Ergebnis der automatischen ANV nicht einfach abfinden sollte. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. „Mit der richtigen Beratung ist oft mehr drin!“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Die Steuerexperten der AK Kärnten wissen, worauf man bei der ANV achten sollte, was geltend gemacht werden kann und wo man was eintragen muss. „Wann immer es um steuerrechtliche Fragen geht: Die AK-Experten wissen Rat und haben für AK-Mitglieder wertvolle Tipps parat. Sie unterstützen rasch und effizient bei Ihren Anliegen rund um das Steuerrecht“, so Goach.
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