15.2.2023

AK vertrat Kärntnerin vor Gericht: 2.500 Euro Schmerzengeld aufgrund defekter Verhütungsspirale

AK/13 – Für physische und psychische Leiden, verursacht durch eine gebrochene Verhütungsspirale, erzielte die AK Kärnten für ihre Mandantin 2.500 Euro Schmerzengeld. AK-Präsident Günther Goach: „Die AK begleitet bereits mehrere Konsumentinnen in ihrem Verfahren gegen den spanischen Spiralenhersteller Eurogine S.L. Betroffene Frauen können sich bei uns melden, wir vertreten auch sie – falls notwendig – kostenlos vor Gericht!“

Monatelang litt eine Kärntnerin unter Schmerzen, welche laut kürzlich gefälltem Urteil des Bezirksgerichts Klagenfurt, auf ein gebrochenes und im Körper verbliebenes Stück einer Spirale des spanischen Herstellers Eurogine S.L. zurückzuführen sind. Das Urteil – es ist noch nicht rechtskräftig – beruht auf Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Zur Vorgeschichte: Die Frau ließ sich im Jahr 2019 die Kupferspirale von ihrer Gynäkologin entfernen. Beim Eingriff brach ein Seitenarm des Produktes und verblieb im Körper. Schmerzen wurden über Monate hinweg zum täglichen Begleiter der Frau. Es folgten Untersuchungen bei weiteren Fachärztinnen, die das abgebrochene Ärmchen jedoch nicht lokalisieren konnten. Erst der dritte Facharzt entfernte den Fremdkörper im Rahmen einer Operation im Jahr 2020. „Verursacht durch Materialfehler, kam es in den letzten Jahren zu einer Häufung von Spiralenbrüchen des spanischen Herstellers. Auch unsere Konsumentin war davon betroffen“, erklärt Herwig Höfferer, Konsumentenschützer in der AK Kärnten. „Das Gericht bestätigte nun – unter Hinzuziehen eines Sachverständigen – dass der Frau durch die entstandenen physischen und psychischen Schmerzen ein Schadenersatz von 2.500 Euro zusteht“, so der Jurist und fügt an, dass das Unternehmen außerdem die gesamten Verfahrenskosten übernehmen muss.

„Wenn ein Produkt die Gesundheit gefährdet oder beeinträchtigt, dann muss das verantwortliche Unternehmen dafür geradestehen! Nichts anderes lassen wir als Konsumentenschützer gelten!“, unterstreicht Goach und betont: „Das Urteil zeigt auf, dass den Konsumentinnen Entschädigung zusteht. Wir bleiben dran und vertreten auch alle anderen betroffenen Kärntnerinnen, die sich bei uns melden!“ 

Bei Fragen können sich Konsumentinnen an die AK wenden: Telefon 050 477-2000

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