21.7.2026

Von Pflegestufe 1 auf 4: Nach Klage durch AK stellt Gutachter doppelten Pflegeaufwand fest

Die behördliche Einstufung des Pflegebedarfs geht oft völlig an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei, wie nun ein aktueller Fall der Arbeiterkammer Kärnten zeigt: Einer schwer erkrankten Frau wurde lediglich die Pflegestufe 1 zugesprochen. „Erst nach einer von uns eingebrachten Klage und einem neuen Gutachten wurde das tatsächliche Ausmaß der Pflegebedürftigkeit anerkannt. Die Betroffene hat nun Anspruch auf Pflegestufe 4“, berichtet AK-Präsident Günther Goach.

Die Kärntnerin, die aufgrund massiver gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag auf umfassende Hilfe angewiesen ist, wandte sich nach Erhalt des ersten Bescheids der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) an die AK Kärnten. „Die Einstufung in Pflegestufe 1 ging völlig an der Realität vorbei“, erklärt Gerald Prein, Referatsleiter Sozialrecht, der eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht in Klagenfurt einreichte. Das unabhängige medizinische Gutachten bestätigte schließlich den Verdacht des AK-Experten: „Der tatsächliche Pflegebedarf lag nicht bei den ursprünglich angenommenen 90 Stunden, sondern bei 179 Stunden pro Monat – ein Pflegeaufwand, der rechtlich die Pflegestufe 4 begründet.“ Durch das Urteil erhält die Frau nun rückwirkend das ihr zustehende Pflegegeld. Für die Familie bedeutet dies eine massive finanzielle Entlastung, um die notwendige Betreuung und professionelle Pflegeleistungen zu finanzieren.

Neue PVA-Richtlinien: ein längst überfälliger Schritt

Dass ab September neue Richtlinien für mehr Transparenz und Objektivität bei Begutachtungen der PVA gelten, verbucht die AK Kärnten als wichtigen Etappensieg. „Die neuen Regeln ab September sind das Eingeständnis, dass im System etwas schiefläuft. Bis die angekündigten Verbesserungen in der Praxis ankommen, bleibt der kostenlose Rechtsschutz der AK die wichtigste Schutzmauer für Pflegebedürftige. Wer Zweifel an seiner Einstufung hat, sollte Kontakt mit uns aufnehmen“, so der AK-Präsident abschließend. 

Bei Fragen zu Pflegestufe und Pflegegeld: 050 477-1003 oder sozialrecht@akktn.at

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