Zur Strafe: Verkäuferin wegen Krankenstand die Prämien- und Sonderzahlungen gestrichen

Weil sie nach einem Verkehrsunfall aufgrund ihrer Verletzung nicht arbeiten konnte, wurden einer Kärntnerin Prämien- und Sonderzahlungen verweigert. Mit Hilfe der Arbeiterkammer Kärnten holte sich die Frau das ihr zustehende Geld zurück. AK-Präsident Günther Goach: „Beschäftigte haben bei Krankheit oder Verletzung das Recht auf Krankenstand und sie dürfen nicht durch Geldentzug bestraft werden!“ 

22 Jahre lang war eine Kärntnerin im Handel tätig, stets pflichtbewusst und zuverlässig. Um ihren Einsatz zu belohnen, zahlte ihr Arbeitgeber ihr seit geraumer Zeit monatlich eine Prämie aus. Doch mit dieser war von einem Monat auf den anderen und ohne Vorankündigung Schluss. Auch die verpflichtende Weihnachtsremuneration, das sogenannte Weihnachtsgeld, fehlte bei der vorigen Endabrechnung. Auf Nachfrage erfuhr sie, diese Zahlungen seien ihr aufgrund ihres Krankenstandes gestrichen worden. Die Frau wandte sich daraufhin hilfesuchend an die Arbeiterkammer Kärnten.  

Wolfram Wiegele, Arbeitsrechtsexperte in der Bezirksstelle Villach, schildert den Fall: „Der Arbeitgeber hatte im Vorfeld bereits seinen Unmut darüber geäußert, dass die Arbeitnehmerin einen Urlaubstag für die Moped-Führerscheinprüfung konsumieren wollte. Als sich die Frau in weiterer Folge bei einem Unfall mit dem Fahrzeug am Fuß verletzte und in den Krankenstand gehen musste, strich er ihr ‚zur Strafe‘ die besagten Zahlungen.“ Ohne rechtliche Grundlage, wie Wiegele eindeutig nachweisen konnte. Nach einem Interventionsschreiben des Arbeitsrechtsexperten musste der Dienstgeber seinen Fehler eingestehen und die fälligen Zahlungen begleichen. In Summe rund 2.700 Euro brutto.  

AK-Präsident Günther Goach: „Es ist inakzeptabel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Geldentzug dafür zu bestrafen, dass sie ihr Recht auf den Krankenstand in Anspruch nehmen. Wer krank oder verletzt ist, hat ein Recht auf Genesung, um danach wieder voll einsatzfähig zu sein. Drohungen oder Strafen sind hier fehl am Platz!“ 

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