20.5.2026

Hausverwaltung wollte nach 23 Jahren Kaution nicht rückerstatten – AK Kärnten schreitet ein

Glückliches Ende nach monatlichem Nervenkrieg: Eine langjährige Mieterin wartete nach dem Auszug vergeblich auf die Rückzahlung der Kaution. Die Hausverwaltung behauptete, es gäbe keine Belege dafür, dass vor über zwei Jahrzehnten Geld eingezahlt worden ist. Erst nach dem energischen Einschreiten der Arbeiterkammer Kärnten lenkte das Unternehmen ein und erstattete rund 1.800 Euro. „Es darf nicht zulasten der Mieterinnen und Mieter gehen, wenn Hausverwaltungen ihre eigenen Archive nicht im Griff haben“, so AK-Präsident Günther Goach.

Rund 23 Jahre lang war die Wohnung das Zuhause der Frau. Ursprünglich hatte ihr inzwischen verstorbener Ehemann den Mietvertrag unterzeichnet, sie trat später rechtmäßig in den Vertrag ein. Nach der ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung folgte jedoch die böse Überraschung: Die Hausverwaltung, die eine große Vermietungsgesellschaft vertritt, weigerte sich beharrlich, die Kaution auszuzahlen. Die Begründung nach fast einem Vierteljahrhundert: Aufgrund mehrmaliger Wechsel der Hausverwaltung lägen keine Unterlagen mehr vor, die eine Kautionszahlung belegen würden, obwohl eine solche Zahlung jedoch im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart worden war.

Die Frau wandte sich an die AK Kärnten. Bei der genauen Prüfung des Falls stieß AK-Juristin Jasmin Rainbacher nicht nur auf den berechtigten Kautionsanspruch. Rainbacher erklärt: „Es stellte sich außerdem heraus, dass der Mieterin rund 470 Euro Restguthaben durch eine einstige Überzahlung während des laufenden Mietverhältnisses zusteht.“ Das Unternehmen stimmte daraufhin der Rückzahlung von insgesamt 1.841,31 Euro zu. Abgezogen wurden lediglich 135 Euro Schadenersatz für einen verlorenen Schlüssel und den notwendigen Zylindertausch.

„Der Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig der kostenlose Rechtsschutz der Arbeiterkammer Kärnten ist. Ohne professionelle Unterstützung werden Mieterinnen und Mieter oft so weit eingeschüchtert, dass sie auf ihr gutes Recht verzichten“, sagt AK-Präsident Goach.

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