Fluggastrechte: Was tun bei Flugchaos?
Welche Rechte Sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung bei Überbuchung, Flugabsagen und größeren Verspätungen haben, finden Sie hier.
AK/47 – Der Mallorca-Urlaub etlicher Kärntner:innen endete aufgrund eines defekten Ryanair-Flugzeugs und der weltweiten IT-Probleme mit einem Albtraum. Von Klagenfurt aus konnten Urlauber:innen ihre Reise nicht antreten. AK-Konsumentenschützer:innen: „Melden Sie sich bei uns, wir prüfen Ihre Ansprüche!“
Die Urlauber:innen mussten laut Medienberichten stundenlang in einem defekten und überhitzten Ryanair-Flugzeug in Palma ausharren, ehe sie es verlassen durften, nur um dann ins nächste Chaos zu schlittern: Andere Flüge waren ausgebucht, Ersatzflugzeuge standen nicht zur Verfügung. Auch am Klagenfurter Airport sorgten IT-Probleme für ein Chaos, Reisende saßen fest. AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer weist auf die Fluggastrechte hin: „Jenen Reisenden, die von Klagenfurt aus ihren Urlaub auf Mallorca nicht rechtzeitig antreten konnten, haben Anspruch auf eine Rückerstattung in der Höhe von zumindest 250 Euro.“ Was Urlauber:innen laut EU-Fluggastrechte-Verordnung zusteht, die auf der spanischen Insel festsaßen, prüfen die AK-Juristen nach Vorlage aller relevanten Unterlagen.
AK-Präsident Goach appelliert daher: „Wenden Sie sich unbedingt an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, um Ihre Rechte geltend zu machen. Das Service steht allen Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos zur Verfügung!“
Die wichtigsten Infos zur EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Blick: https://kaernten.arbeiterkammer.at/flugrechte
Telefonnummer Konsumentenschutz: 050 477-2000
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