29.6.2026

Pauschalmiete gilt: AK Kärnten schützt Mieterin vor unzulässiger Nachforderung von 1.200 Euro

Trotz vereinbarter Pauschalmiete wollte ein Kärntner Vermieter die gestiegenen Betriebs- und Heizkosten auf seine Mieterin abwälzen. Insgesamt sollte die Frau für das Jahr 2024 rund 1.200 Euro nachzahlen. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten, die erfolgreich intervenierte. „Wer einen Fixpreis vereinbart, darf später nicht heimlich Kostensteigerungen weitergeben“, stellt AK-Präsident Günther Goach klar.

Seit 2019 lebt die Frau in der kleinen Wohnung. Damals wurde eine Pauschalmiete von 350 Euro vertraglich festgelegt. Mit diesem Betrag sind sämtliche Wohnkosten – also Hauptmietzins, Betriebskosten, Heizung und Strom – abgedeckt und eine separate Abrechnung von Nebenkosten somit ausgeschlossen. Jahresabrechnungen wurden nie vorgelegt. Mieterin und Vermieter einigten sich dennoch in weiterer Folge einvernehmlich auf eine Erhöhung der Pauschalmiete auf 370 Euro ab 2025. Im Jänner 2026 folgte dann aber die böse Überraschung im Briefkasten: Die Jahresabrechnung der Betriebs- und Heizkosten für 2024 samt einer saftigen Nachforderung in der Höhe von mehr als 1.200 Euro. Die Mieterin stimmte zunächst einer Ratenzahlung zwar zu, wandte sich im nächsten Schritt aber an die Mietrechtsexpert:innen der AK Kärnten. Nach Durchsicht der vorliegenden Unterlagen intervenierte Juristin Claudia Prettner und erwirkte, dass die bereits überwiesenen 410 Euro zurückerstattet werden und auch von weiteren Forderungen abgesehen wird.

Abrechnungen kostenlos überprüfen lassen

„Wir sehen in unserer täglichen Beratung vermehrt Versuche, die gestiegenen Kosten auf Mieterinnen und Mieter umzuwälzen. Wir raten dringend dazu, jede Forderung vor der Zahlung von unseren Expertinnen und Experten kostenlos prüfen zu lassen“, betont Goach und verweist auf den „Betriebskosten-Check 2026“, eine gemeinsame Aktion von AK und Land Kärnten: „Bis 31. Juli können Mieterinnen und Mieter, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Betriebskostenabrechnung bei uns kostenlos überprüfen lassen. Diese Aktion hat auch präventiven Charakter. Wenn Vermieterinnen und Vermieter wissen, dass kontrolliert wird, geben sie sich bei Abrechnungen mehr Mühe.“ Alle Informationen dazu gibt es auf der Website kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen, per Mail an bkcheck@akktn.at oder telefonisch unter 050 477-6000.

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