23.7.2024

AK informiert: Katastrophenschäden sind in voller Höhe von der Steuer absetzbar

AK/48 – „Die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch Unwetter oder ähnliche Katastrophen entstanden sind, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden!“, informiert AK-Präsident Günther Goach und ruft Betroffene dazu auf, bei Fragen die Steuerexpert:innen der AK Kärnten zu kontaktieren. Diese helfen kostenlos beim Jahresausgleich!

Die Unwetter der vergangenen Tage, die über Teile von Kärnten hinweggefegt sind und nach denen in der Ortschaft Kremsbrücke sogar Zivilschutzalarm ausgelöst werden musste, haben große Schäden verursacht. Die Sanierung, der durch das Unwetter beschädigten Vermögenswerte, verursacht hohe Kosten. Diese Ausgaben können die Betroffenen in voller Höhe von der Steuer absetzen, unterstreicht Diana Jusic, Steuerexpertin der AK Kärnten.

Die AK unterstützt Unwetter-Opfer bei der steuerlichen Geltendmachung der Aufwendungen zur Beseitigung der Katastrophenschäden. Wie Jusic betont, kann etwa die Reparatur und Sanierung der beschädigten Vermögenswerte – von der Erneuerung des Verputzes über das Ausmalen von Räumen bis zur Reparatur von Zäunen oder Pkw – als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Gleiches gilt für die Kosten für Ersatzbeschaffungen – sei es der Neubau von Gebäudeteilen oder die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen, Kleidung oder Geschirr.

Forderung der AK Kärnten

Während Unternehmer:innen Unwetterschäden über Jahre hinweg steuerlich absetzen können, dürfen Beschäftigte diese nur einmalig geltend machen und sind zudem mit dem steuerpflichtigen Einkommen begrenzt. Goach dazu: „Angesicht der vermehrten Unwetterschäden erneuert die AK Kärnten ihre Forderung nach einer zeitlich unbegrenzten steuerlichen Absetzbarkeit von Unwetterschäden auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie sie auch Unternehmerinnen und Unternehmern gewährt wird!“

Die Steuerberatung bei der Arbeiterkammer ist kostenlos. Die AK-Steuerexpert:innen erreichen Sie unter der Telefonnummer 050 477-3002.

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E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at

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