2.4.2026

Von Verstorbenem 13.000 Euro gefordert: AK intervenierte erfolgreich bei Inkassobüro

Der offene Kredit eines verstorbenen Oberkärntners drohte für seine Tochter zu einer massiven finanziellen Belastung zu werden: Ein Inkassobüro forderte 13.000 Euro von der Frau. Erst mit Unterstützung des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer Kärnten konnte sie sich gegen die Forderung zur Wehr setzen. „Zum Glück hat sich die Frau an uns gewandt und sich so vor hohen Kosten bewahren können. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, Forderungen nicht ungeprüft zu begleichen“, stellt AK-Präsident Günther Goach klar.

Nach dem Tod ihres Vaters sah sich die Tochter eines Oberkärntners plötzlich mit einer hohen Geldforderung konfrontiert. Ein Inkassobüro verlangte rund 13.000 Euro aus einem offenen Kredit, den ihr verstorbener Vater hinterlassen hatte. „Die Betroffene versuchte zunächst selbst, eine Klärung herbeizuführen, stellte auch die Sterbeurkunde als Beweis zur Verfügung und stieß dennoch auf wenig Entgegenkommen“, berichtet AK-Jurist Stefan Pachler. Da sie die Situation aus eigener Kraft nicht lösen konnte, wandte sie sich an den kostenlosen Konsumentenschutz der AK Kärnten. Dank der raschen Intervention konnte die Angelegenheit zügig geklärt werden. Das Inkassoverfahren wurde ohne weitere Maßnahmen beendet.

„Der Fall zeigt, wie schnell Hinterbliebene nach einem Todesfall mit finanziellen Forderungen konfrontiert sein können und wie wichtig es ist, rechtzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten hilft allen Kärntnerinnen und Kärntnern kostenlos“, betont AK-Präsident Goach.

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