5.8.2024

AK-Goach zu Equal Pension Day: „Pensionslücke muss schleunigst geschlossen werden!“

AK/54 – Am 6. August ist der österreichweite Equal Pension Day, in Kärnten fällt der Tag auf den 8. August: Zu diesem Zeitpunkt haben Männer bereits so viel Pension bekommen wie Frauen erst zum Jahresende. AK-Präsident Günther Goach: „Frauen erhalten nach wie vor um 39,3 Prozent weniger Pension als Männer, weil sie vielfach in die Teilzeit gedrängt werden. Dem lässt sich nur mit besseren Kinderbetreuungs-Angeboten entgegentreten!“

Am 6. August haben Männer österreichweit bereits so viel Pension ausgezahlt bekommen, wie Frauen erst zum Jahresende erhalten werden. „In Kärnten liegen wir mit 39,3 Prozent und dem Equal Pension Day am 8. August nur knapp über dem Österreich-Schnitt von 40,1 Prozent“, weiß Michaela Eigner-Pichler, Referatsleiterin „Beruf, Familie & Gleichstellung“, und erklärt: „Während Männer in Kärnten 2.186 Euro Alterspension erhalten, müssen Frauen mit 1.326 Euro monatlich auskommen. Umgerechnet sind das 145 Kalendertage weniger Pension für Frauen.“ 

Diese Pensionslücke ist sowohl auf ein geringeres Erwerbseinkommen als auch auf eine geringere Zahl an Erwerbsjahren zurückzuführen. Kinderbetreuung, unbezahlte Hausarbeit und auch die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen führt bei Frauen häufig zu Ausfällen in der Erwerbstätigkeit, die sich am Ende in der Zahl an Erwerbsjahren für die Pension niederschlagen. Frauen arbeiten aufgrund ihrer Betreuungsverpflichtungen zudem meist weniger und zahlen so weniger Beiträge auf ihr Pensionskonto ein.

„Um die Benachteiligung von Frauen in der Pension zu verhindern und eine faktische Gleichstellung zu gewährleisten, müssen gewisse Maßnahmen schon während des Berufslebens gesetzt werden!“, so Goach und fordert: „Es braucht eine bessere Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegekarenzzeiten, den Rechtsanspruch auf vollzeittaugliche Kinderbetreuung ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes und gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern sowie weitere rechtliche Anreize für eine höhere Väterbeteiligung.“

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