Firma verweigert Auszahlung der Betriebspension: AK Kärnten holt 162.000 Euro für Kärntner 

Nach 36 Jahren im selben Unternehmen freute sich ein Kärntner auf seinen wohlverdienten Ruhestand, in dem Glauben, dank einer zugesagten Betriebspension auch finanziell abgesichert zu sein. Doch nach einem Eigentümerwechsel wollte im Betrieb plötzlich niemand mehr von der alten Pensionsordnung wissen. Der Betroffene wandte sich an die AK Kärnten. Diese brachte den Fall vor Gericht und erzielte schließlich eine Einigung mit dem Arbeitgeber. AK-Präsident Günther Goach: „Vereinbarungen über Firmenpensionen, Prämien oder sonstige Zusatzleistungen sollten unbedingt dauerhaft aufbewahrt werden!“

Der Kärntner war seit 1986 im Unternehmen beschäftigt, das ihm aufgrund einer alten Pensionsordnung eine Betriebspension als zusätzliche Absicherung für den Ruhestand zusicherte. Doch dann wurde das Unternehmen verkauft, Eigentümer und Strukturen änderten sich, entsprechende Unterlagen verschwanden offenbar. Als der Mann schließlich 2022 in Pension ging, folgte die böse Überraschung. Trotz mehrmaliger Anfrage durch den Betroffenen blieb eine Reaktion des Arbeitgebers aus. Der Pensionist wandte sich daraufhin an die Arbeiterkammer Kärnten. „Gerade bei langjährigen Dienstverhältnissen und nach Betriebsübernahmen geraten bestehende Regelungen oder Zusagen leicht in Vergessenheit. Für die Betroffenen geht es dabei oft um sehr viel Geld“, erklärt AK-Jurist Fabio Del Frate.

Del Frate machte die Ansprüche des Kärntners gerichtlich geltend. Nach zwei Verhandlungsterminen lenkte das Unternehmen schließlich ein. Das Verfahren endete mit einem außergerichtlichen Vergleich: Der Pensionist erhält nun 162.000 Euro brutto an Firmenpension. „Zum Glück hatte der Mann die alte Pensionsordnung aufbewahrt und konnte so seinen Anspruch nachweisen“, so der Arbeitsrechtsexperte.

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