Fahrtkostenzuschuss des Landes Kärntenjetzt noch bis 31. Oktober beantragen
AK/70 – Mit der Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Kärnten werden Berufspendler:innen gefördert. Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist, erhält die Fahrtkosten bis zu 100 Prozent zurück. Die Einkommensgrenzen fürs Pendeln mit dem Auto wurden erhöht. Anträge können noch bis 31. Oktober 2024 bei der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden.
Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die zur Arbeit oder Ausbildungsstätte pendeln müssen, können im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) über die Arbeiterkammer Kärnten den Fahrtkostenzuschuss des Landes beantragen. „Im Einklang mit unserem Fokus auf Nachhaltigkeit haben wir sowohl die Förderhöhen als auch die Einkommensgrenzen angehoben“, erklärt Gaby Schaunig, die Arbeitsmarktreferentin des Landes. Personen, die weniger als 30.000 Euro jährlich verdienen und mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fahren, erhalten das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Zudem wurde das Maximaleinkommen für den Individualverkehr auf 31.680 Euro angehoben. AK-Präsident Günther Goach betont: „Angesichts der geografischen Gegebenheiten in Kärnten und der anhaltenden Teuerungswelle ist es mir ein wichtiges Anliegen, sowohl jene Menschen zu unterstützen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, um an ihren Arbeitsplatz zu gelangen, als auch jene, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln.“
Irene Hochstetter-Lackner, AK-Vizedirektorin und Vorsitzende des Arbeitnehmerförderungsbeirats, ermutigt alle Arbeitnehmer:innen: „Wenn Sie Pendlerin oder Pendler sind, nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie aufgrund der neuen, verbesserten Richtlinien Ihren Anspruch!“ Interessierte haben noch bis zum 31. Oktober 2024 Zeit, ein Förderansuchen zu stellen und von dieser finanziellen Entlastung zu profitieren.
Alle Infos auf arbeitnehmerfoerderung.at oder unter 050 477- 4003.