AK-Insolvenz-Soforthilfe
AK und Land Kärnten gewähren Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz betroffen sind, eine Soforthilfe bis max. 3000 Euro als rückzahlbares Darlehen
AK-Präsident Günther Goach: „Ab morgen werden über 100.000 Euro an zinsenlosen Darlehen von der AK ausbezahlt.“
AK/72 – 94 Arbeitnehmer der Firma Energetica sind von der Insolvenz ihres Dienstgebers betroffen. Gestern, am 13. Dezember, hat die AK in einer Betriebsversammlung die Dienstnehmer über ihre ausstehenden Ansprüche informiert. Goach: „Kurz vor Weihnachten, in dieser ohnehin schwierigen Zeit, ein schwerer Schlag für die Betroffenen! Wir helfen rasch und unbürokratisch mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe, ein gebühren-, kosten- und zinsenloses Darlehen als Überbrückungshilfe ausstehender Löhne und Gehälter. Derzeit liegen uns Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 100.000 Euro vor. Das Geld wird ab morgen ausbezahlt.“
Der Photovoltaikmodul-Produzent Energetica aus Liebenfels meldete Konkurs an. 94 Mitarbeiter sind betroffen. Herbert Diamant, Leiter des Insolvenzschutzverbandes für ArbeitnehmerInnen (ISA) in der AK: „Am 8. Dezember wurde der Konkurs eröffnet. Ab morgen, 15. Dezember, zahlt die AK im Schnitt an die 2.400 Euro an Soforthilfe an jene Mitarbeiter aus, die einen Antrag gestellt haben.“ Diamant erklärt die weitere Vorgehensweise: „Wir errechnen außerdem bereits die ausstehenden Lohn- und Gehaltsansprüche von November bis einschließlich 7. Dezember sowie die Sonderzahlungsansprüche und bringen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenz-Entgelt-Fonds ein.“
„Mit der AK-Insolvenz-Soforthilfe entschärfen wir die finanzielle Situation der Betroffenen“, so Goach und betont: „Das Darlehen ist als Unterstützung für Insolvenzopfer vorgesehen, die oft monatelang auf ihre ausstehenden Ansprüche warten müssen und dabei weiterhin mit allen Zahlungsverpflichtungen belastet sind!“
Die AK Kärnten gewährt in Zusammenarbeit mit dem Land Arbeitnehmern, die von einer Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen sind, ein Darlehen in der Höhe von bis zu 3.000 Euro. Das Geld wird mit den Forderungen gegenüber dem Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gegengerechnet. Der ISA ist die kostenlose Anlaufstelle für alle Firmenkonkurs-Opfer und hat die Stellung eines bevorrechteten Gläubigerschutzverbandes. Der ISA errechnet im Konkursfall offene Lohn- und Gehaltsansprüche der Mitarbeiter und bringt die Forderung beim Insolvenzgericht und beim IEF ein. Nähere Infos zur AK-Insolvenzsoforthilfe unter
kaernten.arbeiterkammer.at/foerderungen sowie telefonisch unter 050 477-2242.
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