17.4.2024

Bilanz der AK-Steuerspartage 2024: Knapp 4,6 Millionen Euro zurückgeholt

Dank der Aktion „Steuerspartage“ der Arbeiterkammer Kärnten dürfen sich heuer 7.530 Kärntnerinnen und Kärntner über Rückzahlungen des Fiskus freuen. AK-Präsident Goach: „In Zeiten wie diesen zählt jeder Euro!“

Obwohl das Finanzamt die sogenannte antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchführt, sollte man Steuerbegünstigungen wie den Familienbonus Plus, den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, Fortbildungskosten oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Behinderung selbst im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Doch viele Kärntner sind mit dem System nicht vertraut, das bestätigte auch die Aktion „Steuerspartage“ der Arbeiterkammer Kärnten, die heuer vom 26. Februar bis 13. April durchgeführt worden ist. Dr. Bernhard Sapetschnig, Bereichsleiter Finanzen in der AK Kärnten, zieht Bilanz: „In der Zeit vom 26. Februar bis 13. April haben sich 7.530 Kärntnerinnen und Kärntner an unsere 16 Expertinnen und Experten gewandt. 6.339 Beratungen fanden telefonisch statt, 999 Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer kamen persönlich vorbei, 192 schriftliche Anfragen wurden beantwortet. Insgesamt konnten wir 4.581.869 Euro für die Menschen in Kärnten vom Finanzamt zurückholen.“

AK-Präsident Günther Goach: „Ich kann jeder und jedem raten, das kostenlose Service der Arbeiterkammer Kärnten zu nutzen und sich die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen. Es bleiben nämlich trotz automatischer Veranlagung jedes Jahr mehrere Millionen im Topf liegen – Geld, das jede und jeder angesichts der Teuerung gut gebrauchen kann. Scheuen Sie sich nicht und lassen Sie sich von unseren Steuerexpertinnen und -experten beraten.“

Häufige Fragen

Bezieherinnen und Bezieher niedriger Einkommen fragten im Rahmen der Steuerspartage sehr häufig, weshalb sie im Vorjahr wesentlich höhere Gutschriften erhielten. AK-Steuerexpertin Mag. Diana Jusic erklärt: „Das liegt daran, dass es für das Jahr 2022 eine zusätzliche Steuererleichterung gab: den Teuerungsabsetzbetrag, der als Folge der hohen Inflation nur für dieses eine Jahr berücksichtigt worden ist. Bei der Veranlagung für das Jahr 2023 kam es durch den Wegfall dieses Absetzbetrages zu niedrigeren Gutschriften.“

Beispiele aus der Beratung

Beispiel 1: Als alleinerziehende Mutter eines minderjährigen Sohnes im Kindergartenalter, der mit einer 50-prozentigen Behinderung lebt, hat es eine Kärntnerin im Alltag und auch aus finanzieller Sicht nicht immer leicht über die Runden zu kommen. Sie hoffte für das Jahr 2023 auf eine Gutschrift im Rahmen der Veranlagung ihrer Steuererklärung und setzte dabei auf die Beraterinnen und Berater der Arbeiterkammer Kärnten. Diese konnten den Alleinerzieherabsetzbetrag, Freibeträge für die Behinderung des Kindes, Krankheitskosten, die im Zusammenhang mit der Behinderung und Pflege stehen, sowie den Familienbonus Plus und, aufgrund ihres niedrigen Einkommens, den Kindermehrbetrag und die Negativsteuer geltend machen. Insgesamt ergab sich für die Kärntnerin für das Jahr 2023 eine Einkommensteuergutschrift in Höhe von 2.434 Euro. Außerdem wurde die Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2020, 2021 und 2022 nachträglich eingebracht, die insgesamt eine Steuergutschrift von 7.235 Euro brachte.

Beispiel 2: Die Ehefrau mit niedrigem Einkommen erhielt nach Beantragung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros eine Gutschrift in Höhe von 589 Euro. Dies wurde ermöglicht durch die Berücksichtigung des erhöhten Verkehrsabsetzbetrags. Da ihr Ehemann eine aufwendige Zahnsanierung in Slowenien hatte, konnten außerdem diese Kosten (nach Abzug des Ersatzes durch die ÖGK) gemeinsam mit den entstandenen Fahrtkosten (amtliches Kilometergeld) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Letztlich ergab sich eine Steuergutschrift in Höhe von 3.458 Euro.

Weitere Infos unter kaernten.arbeiterkammer.at/steuer

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