28.9.2026

Nach Bundesheer-Rückkehr wegen Verletzung vor die Tür gesetzt: AK hilft jungem Angestellten

Ein Kärntner Handelsbetrieb drängte einen jungen Mitarbeiter, der nach dem Präsenzdienst verletzungsbedingt arbeitsunfähig war, zur einvernehmlichen Auflösung. Nach Einschreiten der AK Kärnten wurde die Auflösung rückgängig gemacht. „Dieser Fall zeigt leider drastisch, wie versucht wird, die gesundheitliche und rechtliche Notlage eines jungen Arbeitnehmers schamlos auszunutzen“, kritisiert AK-Präsident Günther Goach.

Der junge Mann hatte in dem Handelsunternehmen bereits erfolgreich seine Ausbildung absolviert, bevor er seinen ordentlichen Präsenzdienst beim österreichischen Bundesheer ableistete. Als er mit einer Verletzung zurückkehrte und vorerst nicht arbeiten konnte, reagierte die Firmenleitung prompt und setzte ihn massiv unter Druck. Eingeschüchtert unterschrieb der junge Mann die vorbereitete einvernehmliche Auflösung. Dennoch suchte er Rat in der AK-Bezirksstelle St. Veit. Bezirksstellenleiter Philipp Parteder konfrontierte den Betrieb mit der klaren Rechtslage. „Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz (APSG) zieht hier extrem strenge Schutzgrenzen. Ohne eine offizielle, vorherige Aufklärung – durch das Gericht oder die Arbeiterkammer – über die rechtlichen Konsequenzen, ist eine solche Unterschrift absolut wertlos“, erklärt der Jurist. Der Arbeitgeber musste die Auflösung des Dienstverhältnisses rückgängig machen.

AK-Präsident Goach rät abschließend: „Beschäftigte sollten sich im Zweifel niemals zu einer schnellen Unterschrift drängen lassen, sondern die kostenlose Beratung durch unsere Expertinnen und Experten in Anspruch nehmen. In diesem Fall konnten wir zugunsten des Betroffenen glücklicherweise helfen, aber leider lassen sich unüberlegte Unterschriften nicht immer rückgängig machen.“

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