9.9.2026

Jahrelang unbezahlte Mehrarbeit: AK Kärnten erkämpft 2.100 Euro für Service-Mitarbeiterin

Was tun, wenn die geleistete Arbeit nicht finanziell anerkannt wird? Diese Frage stellte sich eine teilzeitbeschäftigte Service-Mitarbeiterin, die über Jahre hinweg regelmäßig mehr Stunden arbeitete als im Arbeitsvertrag vereinbart war, dafür aber nicht entlohnt wurde. Sie wandte sich an die Arbeiterkammer Kärnten und erhielt prompt eine Nachzahlung. AK-Präsident Günther Goach: „Niemand darf unbezahlt arbeiten. Wir stehen unseren Mitgliedern kostenlos zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen!“

Tag für Tag sprang sie ein, übernahm zusätzliche Schichten und häufte so Mehrstunden an, doch auf ihrem Gehaltszettel spiegelte sich dieser Einsatz nie wider. „Die Arbeitszeiten wurden zwar im Betrieb korrekt erfasst, aber eine Vergütung der Mehrstunden samt gesetzlicher Zuschläge blieb jahrelang aus“, erklärt Wolfram Lechner, Referatsleiter Arbeitsrecht und Arbeitnehmer:innenschutz in der AK Kärnten, der die offenen Ansprüche berechnete und beim Arbeitgeber intervenierte. Die Service-Mitarbeiterin erhielt alle ausstehenden Mehrstunden samt Zuschlägen nachbezahlt, insgesamt 2.100 Euro.

„Gerade in Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten kommt es immer wieder vor, dass Mehr- und Überstunden nicht korrekt abgegolten werden. Wir raten allen Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten genau zu dokumentieren und sich bei Unklarheiten an die Arbeiterkammer zu wenden. Unser digitaler Zeitspeicher ist zudem ein gutes Dokumentationstool und kann als wertvolle Argumentationshilfe dienen“, betont Goach.

Gut zu wissen

  • Der Zeitspeicher – und zahlreiche andere für den Arbeitsalltag wichtige Online-Rechner – ist auf der Website kaernten.arbeiterkammer.at/rechner zu finden.

  • Müssen Teilzeitbeschäftigte überhaupt mehr arbeiten als vertraglich vereinbart? Was ist der Unterschied zwischen Mehr- und Überstunden? Alle Infos auf einen Blick: kaernten.arbeiterkammer.at

  • Bei Fragen stehen die Arbeitsrechtsexpert:innen telefonisch unter 050 477-1004 oder per Mail an arbeitsrecht@akktn.at zur Verfügung.

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