AK Young erkämpft über 10.000 Euro für gekündigten Kfz-Lehrling

In einem besonders schweren Fall von Ausbeutung eines jungen Menschen wurde das Jugendreferat AK Young eingeschaltet. Die Expert:innen konnten für einen Kfz-Technik-Lehrling mehr als 10.000 Euro an ausstehenden Zahlungen und Entschädigungen durchsetzen. AK-Präsident Günther Goach: „Junge Menschen brauchen Sicherheit und faire Bedingungen, besonders am Beginn ihres Berufswegs. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass auch junge Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer eine starke Partnerin wie die Arbeiterkammer Kärnten an ihrer Seite haben.“

Der Kfz-Technik-Lehrling erlebte Monate des finanziellen und emotionalen Stresses. Sein Lehrlingseinkommen wurde wiederholt nicht oder nur unvollständig ausbezahlt. AK-Young-Experte Erich Malle: „Hinzu kamen massive Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz und die Bestimmungen des Berufsausbildungsgesetzes. Im vorliegenden Fall ist besonders schwerwiegend, dass Lehrlinge unter 18 Jahren laut Gesetz keine Überstunden oder Akkordarbeit leisten dürfen.“ Aufgrund der wirtschaftlichen Probleme des Betriebs musste das Lehrverhältnis schließlich aufgelöst werden. Erst bei der Kontrolle der Endabrechnung zeigte sich das wahre Ausmaß des Schadens: Dem jungen Mann waren mehr als 10.000 Euro vorenthalten worden. Goach: „Auch in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten dürfen Betriebe nicht die Rechte ihrer Lehrlinge mit Füßen treten. Dieser Fall ist ein klares Signal: Gerechtigkeit ist nicht verhandelbar! Lehrlinge und deren Eltern können sich bei Unregelmäßigkeiten jederzeit kostenlos und vertraulich an uns wenden.“

Als Lehrling sollte man wissen, dass…

  • man nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten darf.
  • man nach sechs Stunden Arbeitszeit 30 Minuten Pause machen muss.
  • man unter 18 Jahren weder Überstunden noch Akkordarbeit leisten darf.
  • man je nach Branche Anspruch auf 25 bzw. 30 Werktage Urlaub pro Jahr hat.
  • man gerecht entlohnt werden muss, mindestens nach dem Kollektivvertrag.
  • man Anspruch auf Ersatz von Prüfungstaxen und Materialkosten für Prüfungen hat. 

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