Falsch eingestuft: AK-Insolvenzschutzverband holt 93.000 Euro für Kärntner Angestellten

AK/62 – Jurist:innen des Insolvenzschutzverbandes der AK Kärnten deckten auf: Mehrere Mitarbeiter:innen einer Kärntner Baufirma waren teilweise über Jahre hinweg falsch eingestuft. Für einen Betroffenen konnte eine Rückforderung von knapp 93.000 Euro erreicht werden.  

Die Firma hatte drei Gewerbe angemeldet: Baugewerbe, Bauträger und Immobilienmakler. Obwohl für das Baugewerbe ein Kollektivvertrag gilt, wurden nicht alle Mitarbeiter:innen entsprechend eingestuft und entlohnt. Ein besonders signifikanter Fall war der eines Mannes, der als „technischer Leiter“ beschäftigt wurde. Martin Bernlieger, Jurist beim Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer:innen (ISA) der AK Kärnten, ist der Fehler im Zuge der Insolvenzberatung der Mitarbeiter:innen aufgefallen: „Der Betroffene war seit 2016 im Unternehmen angestellt, erhielt aber zumindest in den drei Jahren vor der Insolvenz des Unternehmens im Schnitt rund 1.300 Euro weniger Gehalt als ihm laut Kollektivvertrag zugestanden wäre.“  

„Aufgrund der Verjährungsfrist konnten wir nur Ansprüche über die letzten drei Jahre geltend machen. Was in Summe mehr als 50.000 Euro ausgemacht hat“, so Bernlieger, der insgesamt knapp 93.000 Euro für den Betroffenen herausgeholt hat. „Die Summe setzt sich zusammen aus der Entgeltdifferenz, offenen Entgelten, Beendigungsansprüchen und Zinsen.“ 

AK-Präsident Günther Goach unterstreicht die Wichtigkeit der Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften in Unternehmen: „Dieser Fall bekräftigt erneut die Effektivität der kostenfreien Unterstützung durch die Expertinnen und Experten der AK Kärnten, indem wir erfolgreich die Rechte unserer Mitglieder vertreten.“

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