Musterbrief

Rückerstattung gemäß Pauschalreisegesetz

Das Pauschalreisegesetz sieht bei einer Gefahr am Urlaubsort keine Umbuchung auf eine Alternativreise vor. Auch die Ausstellung eines Gutscheins anstelle einer Rückerstattung ist nur dann zulässig, wenn Sie dieser Lösung zustimmen. Sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter können daher sofort eine Auflösung des Vertrages inklusive Rückerstattung des Reisepreises geltend machen.

Wenn Sie also einen Gutschein oder eine Umbuchung ablehnen, muss Ihnen das Unternehmen den Reisepreis erstatten.

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