Musterbrief

„Smart Meter“ – Die Ablehnung („Opt-Out“)

95 Prozent aller privaten Haushalte müssen von den Strom-Netzbetreibern bis 2019 mit „intelligenten“ Stromzählern („Smart Meter“) ausgestattet werden. Die alten, analogen Stromzähler (Ferraris-Zähler) werden schrittwese ersetzt. KonsumentInnen haben aber die Möglichkeit, einen „intelligenten“ Stromzähler abzulehnen („Opt-Out“).

Im Gesetz steht

„Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.“ (§83 Abs. 1 ElWOG 2010).

Wie funktioniert das „Opt-Out“?

Wenn Sie sich gegen einen „intelligenten“ Stromzähler entscheiden, der Daten automatisch speichert und an den Strom-Netzbetreiber übermittelt (also für ein Deaktivieren der „intelligenten“ Funktionen), dann wenden Sie sich frühzeitig an Ihren Strom-Netzbetreiber, um Ihren „Opt-Out“-Wunsch zu äußern. Bitte bedenken Sie dabei, dass Ihr Strom-Netzbetreiber nicht Ihr Strom-Lieferant ist. Auf Ihrer Stromrechnung ist ersichtlich, wer Ihr Netzbetreiber ist. Vor dem Zählertausch informiert Sie ihr Strom-Netzbetreiber zeitnah über den Zählertausch. Mit diesem Informationsschreiben haben Sie die Möglichkeit, die „intelligenten“ Funktionen des Messgerätes abzulehnen (d.h. Ablehnung des „Smart Meters“). Diese Möglichkeit sollten Sie jedenfalls nutzen, wenn Sie ein Gerät ohne „intelligente“ Funktionen möchten.

Achtung

Auch, wenn Sie bereits Ihren Strom-Netzbetreiber von Ihrer Ablehnung eines „intelligenten“ Stromzählers informiert haben, müssen Sie Ihren Wunsch auf Ablehnung im Zuge der Information über den Austausch des Geräts nochmals bekannt geben.

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