Nach Arbeitsunfall abgemeldet und Zahlung gestoppt: AK Kärnten erwirkt Nachzahlung über 3.660 Euro Krankenentgelt

Nach einem Arbeitsunfall wurde eine Kärntnerin von ihrem Dienstgeber abgemeldet und alle Zahlungen eingestellt. Erst nach Intervention der Arbeiterkammer Kärnten wurde die gesetzlich zustehende Entgeltfortzahlung nachbezahlt. „Gerade nach einem Arbeitsunfall dürfen Beschäftigte nicht im Stich gelassen werden. Wer verunfallt, hat klare gesetzliche Ansprüche und diese sind von den Betrieben auch einzuhalten!“, betont AK-Präsident Günther Goach.  

Die betroffene Dienstnehmerin wandte sich an die AK-Bezirksstelle Feldkirchen, nachdem sie trotz Arbeitsunfalls kein Krankenentgelt mehr erhielt. Bezirksstellenleiter Heimo Rinösl prüfte den Fall und stellte klar, dass die Frau bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung für die Dauer von acht Wochen hat. „Ein Arbeitsunfall begründet einen klaren Anspruch auf Krankenentgeltfortzahlung. Eine Abmeldung hebt diesen Anspruch nicht auf. Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer sollten sich in solchen Fällen rasch an die AK wenden, damit finanzielle Nachteile vermieden werden.“ Nach der Intervention zahlte der Dienstgeber den ausstehenden Betrag von rund 3.660 Euro vollständig nach. 

Gut zu wissen

Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle

  • am Arbeitsplatz, einschließlich Homeoffice,
  • auf dem direkten Weg zur und von der Arbeit oder Ausbildungsstätte (inkl. Fahrgemeinschaften),
  • auf Wegen zum Arzt, zum Mittagessen in der Nähe des Arbeitsplatzes sowie zur Kinderbetreuung,
  • bei der Inanspruchnahme von Interessenvertretungen (z. B. AK, ÖGB),
  • bei berufsbezogenen Kursen mit unmittelbarem Zusammenhang zur Tätigkeit. 

Für eine kostenlose Beratung steht die AK Kärnten per Mail an arbeitsrecht@akktn.at oder telefonisch unter 050 477-1004 zur Verfügung.

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