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Gesundheitsberufe

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Gesundheitsberufe: Buchen Sie hier Ihren persönlichen Termin in der AK in Klagenfurt oder in den Bezirksstellen.

Gesundheitsberufe: Hier registrieren

Welche Registrierungsbehörde ist in meinem Fall zuständig?

Wer muss sich registrieren?

Der Eintrag ins Gesundheits­berufe­register ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufs­ausübung. Wer muss sich registrieren?

Dokumente für die Registrierung

Hier erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die erfolgreiche Gesundheits­berufe­registrierung bereit­halten müssen.

Verlängerung der Berufsberechtigung

Mit der Eintragung ins öffentliche GBR haben Sie die Berufsberechtigung für 5 Jahre erhalten. Vor Ablauf ist eine Verlängerung um 5 Jahre notwendig.

Meldung von Änderungen

Sie sind gesetzlich verpflichtet, binnen eines Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.

Weiterbildung

Meldung von Upgrades

Sie sind bereits im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihre Daten aktualisieren.

Der Berufs­ausweis

Der Ausweis dient dem Nachweis der bestehenden Berufs­berechtigung im jeweiligen Gesundheits­beruf in Österreich.

AK-Bildungsprogramm

für Beschäftigte in Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufen

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Kontakt

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Tel. : 050 477-8000
E-Mail: gbr@akktn.at
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