30.9.2025

Ohne Zugang zu FinanzOnline drohen Fristversäumnisse und Strafzahlungen

Seit Monaten verschickt das Finanzamt in Etappen Bescheide mit der Androhung einer Zwangsstrafe in Höhe von 150 Euro. Betroffen sind alle, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Arbeitnehmerveranlagung 2024 (Frist bis 30. Juni bzw. 30. September 2025) einzureichen, diese Frist aber nicht eingehalten haben. „Wer der Nachfrist ebenfalls nicht nachkommt, weil er etwa ab 1. Oktober keinen Zugang mehr zu FinanzOnline hat und die dort eingelangten Benachrichtigungen nicht lesen kann, muss nicht nur mit der verhängten Zwangsstrafe rechnen. Auch Verspätungszuschläge und ein im Schätzungsweg erlassener Steuerbescheid sind möglich“, warnt AK-Präsident Günther Goach. 

Steuerpflichtige, die ihre Arbeitnehmerveranlagung bisher über FinanzOnline erledigt haben, jedoch die 2-Faktor-Authentifizierung nicht aktiviert haben, verlieren ab diesem Zeitpunkt den Zugang zu ihrem elektronischen Postfach. Damit können sie wichtige elektronische Schreiben des Finanzamts – darunter auch bereits zugestellte Bescheide mit Strafandrohungen – nicht mehr öffnen. „Für das Finanzamt gelten Schreiben auch dann als zugestellt, wenn sie von den Steuerpflichtigen mangels Zugangs nicht gelesen werden konnten. Damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass die Betroffenen davon wissen. Das kann Mahnverfahren und zusätzliche Strafen sowie Nachzahlungen nach sich ziehen“, erklärt AK-Steuerexpertin Diana Jusic. 

Wer künftig Briefe per Post statt elektronischer Nachrichten bevorzugt, kann dies noch vor dem 1. Oktober auf seinem Account unter dem Punkt „Ihre persönlichen Daten“ umstellen. Nach der Umstellung auf die 2-Faktor-Authentifizierung muss man das Finanzamt schriftlich dazu auffordern, Benachrichtigungen künftig postalisch zuzusenden. Auf der AK-Website kaernten.arbeiterkammer.at/2fa steht dafür ein Musterbrief zum Download bereit.  

„In den vergangenen Tagen haben sich zahlreiche Kärntnerinnen und Kärntner mit ihrem Unmut über die neuen Regelungen an uns gewandt. Tatsache ist jedoch, dass ab 1. Oktober neue Zugangsregelungen gelten, die niemand umgehen kann“, sagt AK-Präsident Günther Goach und appelliert: „Sorgen Sie für Ihren Zugang, um weiterhin problemlos sämtliche Services von FinanzOnline nutzen zu können.“

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