AK-Konsumentenschutz: Bausparvertrag blieb viele Jahre lang über den Tod hinaus bestehen

Bausparvertrag blieb 12,5 Jahre nach Tod einer Kärntnerin aktiv - Erst bei Bankensystemumstellung wurde Witwer auf den Fehler aufmerksam - AK-Konsumentenschutz intervenierte - „Wir unterstützen die Menschen in allen Lebenslagen“, betonte AK-Präsident Günther Goach

2004 schloss eine Kärntnerin einen Bausparvertrag bei ihrer Hausbank ab. Dreieinhalb Jahre später verstarb die Frau. Auf das Bausparkonto wurden bis dahin bereits etwas mehr als 4.100 Euro eingezahlt. Die Auflösung des Bausparvertrages und die Auszahlung an die Hinterbliebenen hätte nach dem Todesfall erfolgen sollen. Dazu kam es jedoch aus unbekannten Gründen nicht. Der Bausparvertrag blieb bis Dezember 2019 bestehen.

Aufgrund eines Fehlers bei einer Computersystemumstellung der Bank wurde Jahre später ein Kontoauszug des noch immer gültigen Bausparvertrages an die ehemalige Wohnadresse der Verstorbenen verschickt, wo der Witwer nach wie vor wohnte. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte sich die angesparte Summe des Bausparvertrages samt Zinsen auf 4.900 Euro erhöht. Mit einiger Verwunderung und einigen Fragen wandte sich der Mann an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten. „Auch für uns war dies ein kurioser Fall. Der Bausparvertrag wurde nach fünfzehn Jahren geschlossen und das Geld in der Höhe von 4.900 Euro inklusive Zinsen an die Familie ausbezahlt“, erklärte Konsumentenschutzexperte Herwig Höfferer.

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