Meldung der Schwangerschaft

Sobald Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, melden Sie das bitte Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Ihr Kündigungsschutz beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft. Und: werdende Mütter müssen nicht jede Arbeit machen. Deshalb sind bestimmte Tätigkeiten für Schwangere verboten.

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