Meldung von Upgrades

Sie sind bereits als PA oder PFA im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihren Antrag auf Registrierung des neuen Pflegeberufs (PFA oder DGKP) durchführen.

Erforderliche Unterlagen

Für das Upgrade benötigen Sie den Qualifikationsnachweis Ihrer Aufschulung.
Zum Beispiel:

  • Diplom
  • Anerkennungs-/Nostrifikationsbescheid
  • Bachelorurkunde
  • ...
     

Wie und wo ist das Upgrade zu melden?

Sie können entscheiden, wie Sie die für das Upgrade erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:

1. online

mittels ID-Austria

 Ausfüllhilfe: Online-Antrag Upgrade (0,2 MB)

ZUR ONLINE-REGISTRIERUNG


Hinweis

Die weiteren „Daten zum Antragsteller“ (Personendaten, Adressen und die freiwilligen persönlichen Daten) können bei dieser Antragstellung nicht geändert werden, da sie mit dem bereits eingetragenen Beruf verknüpft sind. Hierzu ist eine eigene Änderungsmeldung erforderlich.=> zum Artikel "Meldung von Änderungen"

2. persönlich

In diesem Fall verwenden Sie bitte folgende Formulare:

 Antrag auf Eintragung in das GBR - DGKP (1,9 MB)

 Antrag auf Eintragung in das GBR - PFA (1,9 MB) 

Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde: 

Arbeiterkammer GESUNDHEIT ÖSTERREICH GMBH


Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.

Hinweis

  • Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
  • Die Nachweise dürfen bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein!
  • Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeidete Dolmetscher/-innen beizulegen.
  • Der Antrag auf Registrierung kann NICHT per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden!

Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.

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