Gehälter & Funktionsgebühren
Die Arbeiterkammer Kärnten legt die Bezüge, die Gehälter und Funktionsgebühren ihrer Entscheidungsträger offen.
Kammerräte
Die 70 Kammerräte arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten nur ihre Aufwendungen für die Sitzungsteilnahme ersetzt, aber kein Gehalt, keine Abfertigung und keine Pension.
Präsident
Der Bezug des Präsidenten ist nach dem Bundesbezügegesetz
geregelt. Der Präsident der AK Kärnten hat einen Nettobezug von 4.796,22 Euro im
Monat und keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.
Die Bezüge der
Vizepräsidenten, der Vorstandsmitglieder sowie des Vorsitzenden des
Kontrollausschusses leiten sich vom Bezug des Präsidenten ab.
Die
Vizepräsidenten können nach dem Arbeiterkammergesetz 25 Prozent, die
Vorstandsmitglieder 10 Prozent des Bezuges des Präsidenten erhalten. In Kärnten
werden diese Höchstgrenzen nicht ausgeschöpft.
Die Vizepräsidenten
erhalten 12-mal jährlich eine Funktionsgebühr von 2.477,36 Euro. Die
Vorstandsmitglieder und der Vorsitzende des Kontrollaussschusses erhalten eine
Funktionsgebühr von 770,16 Euro ebenfalls 12-mal pro Jahr.
Alle
Funktionäre der AK haben keinen Anspruch auf Abfertigung und Pension.
Direktor
Der Bezug des Direktors und der seines Stellvertreters
wird aufgrund von Richtlinien festgelegt, die von der Bundesarbeitskammer
beschlossen und von der Aufsichtsbehörde, das ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, genehmigt worden sind.
Der Direktor der AK Kärnten
hat derzeit einen Nettobezug von 6.843,21 Euro monatlich.
Der
stellvertretende Direktor erhält monatlich 90 Prozent vom Bezug des
Direktors.
Stand: 1. Juni 2017