AK Erfolg – unseriöse Praktiken bei „Donauland“ gestoppt
In der AK Konsumentenberatung häuften sich die Beschwerden über „Donauland“. KonsumentInnen bekamen von der in Wien ansässigen Firma S24D Shop 24 Direct GmbH, die nach eigenen Angaben die Betreuung der (ehemaligen) Mitglieder der „Buchgemeinschaft Donauland“ übernommen hat, nicht bestellte Bücher oder CDs zugesendet. Wurde die mitgeschickte Rechnung nicht bezahlt, wurden sie mit Mahn- und Inkassoschreiben bedrängt. Versuchten KonsumentInnen die Mitgliedschaft zu kündigen, reagierte das Unternehmen überhaupt nicht oder meinte, dass die Kündigung erst zu einem viel späteren Zeitpunkt wirksam wird.
Die AK ist gegen das Unternehmen wegen dieser Geschäftspraktiken vor Gericht gezogen und hat einen Erfolg erzielt. Nach einem gerichtlich geschlossenen Vergleich hat es die S24D Shop 24 Direct GmbH ab sofort zu unterlassen, den unrichtigen Eindruck zu erwecken, Kunden oder ehemalige Kunden der Buchgemeinschaft Donauland Kremayr & Scheriau GmbH & Co KG hätten gegenüber der S24D Shop 24 Direct GmbH eine Kaufverpflichtung.
Konkret darf das Unternehmen KonsumentInnen keine Waren wie Bücher oder CDs ohne Bestellung zusenden und den Kaufpreis dafür einfordern.
Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn KonsumentInnen gegenüber der Buchgemeinschaft Donauland Kremayr & Scheriau GmbH & Co KG wirksam eine Verpflichtung eingegangen sind – das betrifft jene KonsumentInnen, die noch Mitglied in der „Buchgemeinschaft Donauland“ sind. Allerdings darf das Unternehmen auch gegenüber diesen KonsumentInnen keinen Kaufpreis fordern, wenn die Empfehlungsbände retourniert werden oder deren Annahme verweigert wird. Die Kosten der Retournierung sind in jedem Fall vom Unternehmen zu tragen.
Das Unternehmen ist auch dazu verpflichtet, Kündigungen der Mitgliedschaften nicht erst zu einem weit in der Zukunft liegenden Termin zu akzeptieren.
Zusammengefasst ist dem Unternehmen die Zusendung von Büchern/CDs/Quartalsempfehlungen samt Forderungseintreibungen gegenüber KonsumentInnen, die nie Mitglied im Buchclub „Donauland“ waren oder ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, untersagt. Erlaubt wäre es, jenen KonsumentInnen, die nach wie vor Mitglied im Buchclub sind, Empfehlungsbände zuzuschicken. Eine Kaufverpflichtung trifft diese Konsumenten aber nicht, wenn der Empfehlungsband retourniert oder die Annahme des Empfehlungsbandes verweigert wird.
Musterbrief
KonsumentInnen, die Mitglied im Buchclub sind und keine Zusendungen mehr erhalten wollen, empfehlen wir, die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Für die Kündigung mit sofortiger Wirkung können Sie unseren Musterbrief „außerordentliche Kündigung“ verwenden.