Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Dienstverhinderung im Katastrophenfall ausgeschlossen
Der Arbeitnehmer ist jedoch verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden, dass man nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen kann.
Unwetteropfer aus Arriach und Treffen können ab sofort ein zinsfreies Sonderdarlehen in der Höhe von 20.000 Euro mit zusätzlicher nicht rückzahlbarer Soforthilfe von 1.500 Euro beantragen.
Bei Fragen zur Soforthilfe ist die AK telefonisch unter 050 477- 4002 erreichbar. Außerdem wird es Infotermine mit AK-Experten vor Ort in den Gemeinden geben. Diese werden noch bekanntgegeben.
AK-Präsident Günther Goach: „Wir bieten unseren Mitgliedern rasche finanzielle und rechtliche Hilfe im Katastrophenfall!“
Beide Anträge sind auszufüllen
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