Women's World Cup 2023
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1.8.2023

Frauen-WM im Büro: Was erlaubt ist

Die Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen 2023 hat viele Österreicher:innen gepackt. Kaum ein Betrieb in dem die Fußball-WM nicht Gesprächsthema ist. Doch dürfen Arbeitnehmer:innen im Betrieb ihren Lieblingsfußballerinnen vorm Bildschirm die Daumen drücken?

Fernsehen im Betrieb

Wenn der TV-Konsum im Betrieb gestattet ist, dürfen Arbeitnehmer:innen auch die Frauen-Fußball-WM nebenbei laufen lassen, sofern die Arbeitsleistung nicht darunter leidet. Folgen Arbeitnehmer:innen den Spielen jedoch hinter dem Rücken ihres Chefs per TV oder Internet-Stream und erbringen Sie deshalb Ihre Arbeitsleistung nicht, kann dies zur Gefahr für den Arbeitsplatz werden. 

„Schauen Sie die Frauen-WM daher nicht heimlich im Büro und sprechen Sie sich jedenfalls mit ihrem Chef ab", raten die AK-Expert:innen. Wenn Ihr Chef/Ihre Chefin Fernsehen oder Streamen nicht ausdrücklich erlaubt, schauen Sie sich die Spiele lieber zu Hause nach der Arbeit an.

Radio hören und Internet

Gestattet der/die Chef:in den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer:innen auch während der WM die Spiele im Radio mitverfolgen – sofern sie ihre Arbeitsleistung weiterhin erbringen. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Arbeitnehmer:innen die Ergebnisse der Spiele auch online abrufen.

Urlaub nehmen

Wer sich für die WM Urlaub nehmen will, muss dies mit dem/der Chef:in vereinbaren. Dabei muss auf die Erholungsmöglichkeiten des/der Arbeitnehmer:in und die Erfordernisse des Betriebes Rücksicht genommen werden. Der/die Chef:in kann Urlaubstermine nicht einseitig aufzwingen. Andererseits dürfen Arbeitnehmer:innen einen Urlaub auch nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Ein Bier zur WM?

Für die WM gibt es beim Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber geltenden Vereinbarungen. Gibt es ein Alkoholverbot im Betrieb, dann muss man sich auch während der WM daran halten. Oft ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Der/die Arbeitgeber:in kann aber auch mittels Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit untersagen.

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