Telefonwerbung durch die Almkönig GmbH – AK warnt vor Nepp bei Gewinnspielen

(AK/01) – Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor telefonischen Geschäftsanbahnungen durch die Almkönig GmbH. Diese wirbt Konsumenten zur Teilnahme an Gewinnspielen an. Diese sollten dazu ihre Kontonummer angeben und eine Bankeinzugsermächtigung in der Höhe von ca. 40 Euro gewähren!

In Kärnten werden derzeit viele Konsumenten telefonisch von der Almkönig GmbH zur kostenpflichtigen Teilnahme an unzähligen Gewinnspielen, mit angeblich hohen Gewinnen, angeworben. „Durch die Teilnahmegebühr ist der Gewinner jedenfalls das Unternehmen selbst und nicht der Konsument. Denn Konsumenten können bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen ohnehin kostenlos teilnehmen und brauchen dazu keinen Verwalter“, informiert Dr. Josefine Traunik, Leiterin des Konsumentenschutzes der AK Kärnten.

Konsumentenschützer der AK haben sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Almkönig GmbH angesehen und festgestellt, dass die Rücktrittsbelehrung fehlerhaft ist. Das heißt, der Rücktritt kann unbegrenzt ausgesprochen werden – am besten mit einem eingeschriebenen Brief.

Der Rücktritt ist nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die Almkönig GmbH, 9851 Lieserbrücke, Gartenstraße 99, zu senden. Die Almkönig GmbH ist allerdings nicht im Firmenbuch eines Österreichischen Gerichtes registriert.

„Geben Sie nie Kontonummern am Telefon bekannt und erstatten Sie Anzeige bei der Fernmeldebehörde, wenn sie ohne vorherige Zustimmung zum Telefonanruf kontaktiert werden“, warnt Traunik weiter.

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