AK: Schulabgänger und Maturanten nicht als billige Arbeitskräfte missbrauchen!
Immer mehr Firmenchefs stellen Abgänger berufsbildender höherer und mittlerer Schulen aber auch Maturanten nur dann ein, wenn sie eine Lehre beginnen. Damit werden junge Arbeitnehmer lediglich mit der Lehrlingsentschädigung abgefertigt, kritisiert die Arbeiterkammer. Schuld ist eine Lücke im Gesetz.
Der jüngste Fall einer HLW-Maturantin stellt das Problem dar: Die junge Frau wurde als Lehrling in einem Reisebüro eingestellt und bekommt im ersten Lehrjahr nur 419 Euro. Eine Reisebüroassistentin erhält hingegen für die gleiche Tätigkeit mindestens 1.202 Euro. „Obwohl das Mädchen die Matura hat und mehrere Sprachen spricht, wurde sie nicht als Fachkraft eingestellt“, sagt Dr. Helmut Krainer vom AK-Lehrlings- und Jugendschutz.
Allein in Kärnten fielen im Schuljahr 2008/2009 zirka 700 Schüler berufsbildender mittlerer und höherer Schulen durch. Die meisten von ihnen haben danach die Schule abgebrochen. „Betroffen sind vor allem Schulabgänger, die zum Teil schon 17 oder 18 Jahre alt sind und in kaufmännischen Berufen arbeiten wollen“, erklärt der Experte. Die AK kritisiert, dass Jugendliche, die unter dem Druck drohender Arbeitslosigkeit stehen, damit als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Denn die erworbenen Fähigkeiten während der Schulzeit werden nicht adäquat angerechnet.
Klare Regeln fehlen
Bis 1993 war für Schüler berufsbildender mittlerer und höherer Schulen klar geregelt, welche Lehrabschlussprüfung durch die Schulausbildung ersetzt wird bzw. wie viele Schuljahre auf die Lehrzeit eines bestimmten Berufs angerechnet werden. 1993 wurde dieser Lehrabschlussprüfungsersatz gestrichen und durch eine Verordnung ersetzt. Diese Verordnung wurde seither allerdings nicht mehr aktualisiert. „Durch die Entstehung neuer Lehrberufe, Lehrpläne und geänderter Ausbildungsverordnungen ist diese Regelung schon lange nicht mehr aktuell“, gibt Krainer zu bedenken.
Die AK fordert daher zum Schutz jugendlicher Arbeitnehmer klare gesetzliche Regelungen. Dazu gehört der verpflichtende Ersatz der Lehrabschlussprüfung durch erfolgreichen Abschluss einer facheinschlägigen berufsbildenden mittleren und höheren Schule.
Betroffene Jugendliche können sich telefonisch an die AK wenden: 050 477-2232



