Tipps fürs Kinder-Handy
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Kinder können oft Werbung nicht erkennen
Jedes dritte Kind zwischen 6 und 11 Jahren in Österreich hat ein Handy. Doch nur wenige Eltern regeln mit dem Nachwuchs wie und wie oft die Kinder ihr Handy nutzen. Das kann teuer werden. Denn längst nicht alle Dienste, die über das Handy zugänglich sind, sind kindgerecht. Kinder können oft Werbung nicht immer als solche erkennen. Die Handy-Anbieter sind sich des erhöhten Schutzbedürfnisses jugendlicher Nutzer grundsätzlich bewusst. Hilfestellung bieten sie aber kaum. Sie setzen überwiegend auf das Motto: Optimalen Schutz bieten Wertkarten.
Teure Mehrwertdienste kostenlos sperren
Handyanbieter sind mittlerweile auch mobile Internetprovider und bieten viele auch selbst herunterladbare Inhalte an. Für junge unerfahrene Nutzer eine gängige Kostenfalle: der Internetzugang am Handy ist meist schon standardmäßig aktiviert. Filtersoftware für Eltern, die für ihre Kinder altersgerechte Inhalte aussuchen möchten, gibt es aber nicht immer für alle Internetbrowser. Aber alle Anbieter können teuere Mehrwertdienste auf Kundenwunsch kostenlos sperren. Das ist für Eltern eine Möglichkeit, unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Sperre für Erotikmehrwertdienste
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Kind auf Gewalt- oder Sexaufnahmen stößt: Fragen Sie genau nach, welche Schutzmaßnahmen der Mobilfunkbetreiber bei nicht jugendgerechten Inhalten anbietet. Denn hier gibt es keine einheitlichen Standards. Die Angebote reichen von einer automatischen Sperre für Erotikmehrwertdienste bis zum bloßen Warnhinweis oder einer Abfrage der Volljährigkeit bei Erotikdiensten im Portal „ihres“ Mobilfunkanbieters.
Vorsicht, Kostenlawine!
Dauertelefonieren am Handy kann nach wie vor teuer werden. Deshalb kann ein Jugendlicher in der Regel erst ab 18 Jahren einen selbständigen Handyvertrag abschließen. Mit der Einverständnis- und Haftungserklärung der Eltern können aber auch schon Jugendliche ab 14 bei den meisten Anbietern einen Vertrag abschließen. Machen Sie Ihr Kind schon wenn Sie eine solche Einverständniserklärung abgeben darauf aufmerksam, wie leicht eine Kostenlawine per Handy „herbeitelefoniert“ werden kann.
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