Prüfung der Arbeitsfähigkeit

Um Arbeitslosengeld zu bekommen, muss man gesund genug sein, um zu arbeiten. Wenn das AMS Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit hat, werden Sie zu Ihrem Pensionsversicherungsträger geschickt. Bei einer ärztlichen Untersuchung wird Ihre Erwerbsfähigkeit geprüft. Das AMS muss Sie über die Zweifel an Ihrer Arbeitsfähigkeit informieren.

Gutachten

Wird eine (eingeschränkte) Arbeitsfähigkeit festgestellt, ist das AMS an das Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) längstens ein Jahr gebunden und muss bei der Vermittlung eines Arbeitsplatzes Ihren Gesundheitszustand berücksichtigen.

Arbeitsfähigkeit fehlt

Wird durch das Gutachten der PVA das „Fehlen jeglicher Arbeitsfähigkeit“ festgestellt, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Das AMS muss Sie über das Ergebnis der Untersuchung und Ihre Möglichkeiten informieren.

Das von der PVA erstellte Gutachten über die Arbeitsfähigkeit wird für die folgenden sechs Monate auch für die Beurteilung eines Pensionsantrages herangezogen. Stellen Sie den Pensionsantrag sechs Monate nach der Untersuchung, müssen Sie sich erneut untersuchen lassen.

Job zumutbar?

Das AMS kann auch durch Amtsärztin oder Amtsarzt überprüfen lassen, ob die gesundheitlichen Probleme von Arbeitssuchenden so groß sind, dass manche Tätigkeiten einfach nicht zumutbar sind.

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