AK-Präsident Goach: „Verstärkter gesetzlicher Schutz für Leiharbeiter dringend notwendig!“

Leiharbeit boomt wieder. Mittlerweile gibt es in Kärnten rund 5.250 Menschen, die in einem zeitlich befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind. Ein großer Teil ist einem kontinuierlichen Wechsel zwischen Arbeitsphasen und Arbeitslosigkeit ausgesetzt. Die AK unterstützt Betroffene mit einer neuen Hotline und fordert verstärkten gesetzlichen Schutz.

Leiharbeit hat seit dem Ende der Wirtschaftskrise stetig zugenommen: Nicht nur in der Industrie und dem Bau, mittlerweile auch im Handel, dem öffentlichen Dienst oder im Pflegebereich. Derzeit verleihen 204 Kärntner Betriebe Arbeitskräfte.

Allein von Jänner 2009 bis Mai diesen Jahres stieg die Anzahl der so genannten Zeitarbeiter von rund 3.800 auf 5.250 – also um fast 30 Prozent. Im selben Zeitraum ist auch die Zahl der arbeitslosen Leiharbeiter um 48 Prozent gesunken.

„Die Unternehmer setzen jetzt in der ungewissen Phase nach der Wirtschaftskrise auf flexibel einsetzbare Arbeitskräfte. Für die Arbeitnehmer der Leiharbeiterbranche bringt diese Beschäftigungsform aber immer mehr arbeits- und sozialrechtliche Probleme sowie lange Arbeitslosenzeiten mit sich“, betont AK-Präsident Günther Goach und verweist auf die massiv angestiegenen Beratungsfälle in der AK.

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Problemfall „Zeitarbeit“

„Leiharbeiter fallen immer als erste einem Personalabbau zum Opfer. Sie unterliegen schlechteren gesetzlichen Schutzbestimmungen und haben in fast 100 Prozent der Fälle keinen Anspruch auf einen Sozialplan, da es für sie keinen zuständigen Betriebsrat gibt“, erörtert Goach einige der Hauptprobleme.

Das belegen auch aktuelle Zahlen. Im Bezirk Klagenfurt mit 77 oder im Bezirk Wolfsberg mit 62 Arbeitskräfteüberlassern, gibt es nur acht Unternehmen mit einem zuständigen Betriebsrat. Kärntenweit (204 Betriebe) sind es insgesamt neun.

Leiharbeiter werden oft nur für unterschiedliche Zeitperioden eingesetzt. „In der Zeit während der Einsätze kommt es fast immer zur ‚einvernehmlichen’’ Abmeldung. Die Betroffenen sind gezwungen, Arbeitslosen- bzw. Notstandshilfe zu beantragen“, erklärt Dr. Richard Wohlgemuth, Leiter der AK-Rechtsabteilung. Zudem gilt eine kürzere Kündigungsfrist von 14 Tagen (ausgenommen von dieser Regelung sind Leiharbeiter in einem Angestelltenverhältnis).

Generell unterliegen Leiharbeiter, betreffend dem Lohn, entweder dem für sie gültigen Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser oder dem Kollektivvertrag der Beschäftigerfirma. Dennoch ist das Entgelt gegenüber Stammarbeitern geringer. Leiharbeiter erhalten keine Treueprämien und unterliegen keinem Provisions- oder Zulagensystem. Auch ein gesicherter Lebensunterhalt ist auf Grund der fragmentierten Erwerbszeiten schwer möglich.

„Leiharbeiter werden in der Buchhaltung als Sachaufwand geführt und tragischerweise auch genau so in der Wirtschaft behandelt! Dem muss endlich ein Riegel vorgeschoben werden!“, zeigt sich der AK-Präsident empört.

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Keine soziale Einbindung

Missstände ortet die AK ebenfalls im Fall eines Krankenstandes. Im Krankheitsfall werden Leiharbeiter oft sofort vom Beschäftiger an den Überlasser zurückgestellt und „einvernehmlich“ abgemeldet. Damit erspart sich der Arbeitgeber das Krankenentgelt, das somit von der Krankenkasse übernommen werden muss.

Auch die Karriere ist schlecht planbar und nur ein geringer Teil der Leiharbeiter darf an innerbetrieblicher Fort- und Weiterbildung teilnehmen. „Selbst die soziale Eingliederung sowohl im Überlasserbetrieb als auch im Beschäftigerbetrieb ist sehr schwierig, da es sich immer nur um Beschäftigung auf Zeit handelt“, so Goach.

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Arbeitsrechtliche Verstöße

„Aus unserer Beratungstätigkeit wissen wir, dass Leiharbeitern oft das falsche Entgelt und dann noch verspätet oder unregelmäßig ausbezahlt wird. Selbst die Arbeitszeiten werden unkorrekt abgerechnet und Überstundenleistungen und Wochenendarbeit erzwungen“, klärt Wohlgemuth auf.

„Zeitarbeiter müssen nicht nur besser über ihre Rechte aufgeklärt werden, sie brauchen, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Sicherheit und Gerechtigkeit!“, betont Goach. Zum Schutz der Leiharbeiter fordert die AK:

  • Leiharbeiter bzw. Leiharbeitsplätze dürfen nicht länger als sechs Monate durchgehend in einem Unternehmen beschäftigt bzw. besetzt werden. Danach muss es zu einem regulären Arbeitsverhältnis kommen.
  • Der Anteil der Leiharbeiter bei Beschäftigerbetrieben muss gesetzlich auf maximal zehn Prozent der Stammarbeiter begrenzt werden.
  • Auch bei „einvernehmlicher Auflösung“ eines Dienstverhältnisses muss das Entgelt für die volle Kündigungsfrist bezahlt werden.
  • Bei „Freisetzung“ von Zeitarbeitskräften muss ein Sozialplan möglich sein. Die sozialen Nachteile der „Freisetzung“ tragen derzeit die betroffenen Leiharbeiter sowie die Sozialversicherung. Künftig sollen Beschäftiger und Überlasser für die Kosten aufkommen.
  • Leiharbeiter müssen künftig in das gesetzliche Frühwarnsystem übernommen werden.
  • Ausweitung der Informationspflicht von Arbeitgebern gegenüber Betriebsräten in Leihfirmen. Maßgebliche Punkte des Dienstvertrages wie zB genaue Arbeitszeit und Tätigkeit, Beschreibung der Gefahrenquellen oder die Entlohnung müssen verpflichtend werden.

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