AK zu Pendlerförderung des Landes: Mittel für Arbeitnehmer seit 2009 drastisch gekürzt!

Während bis zum Jahr 2009 für die Arbeitnehmerförderung im Land insgesamt 12,9 Millionen Euro zur Verfügung standen, sind es inzwischen nur noch 7,8 Millionen Euro im Jahr 2012. „Das sind 5,1 Millionen Euro bzw. 39,54 Prozent weniger“, rechnet AK-Präsident Günther Goach vor.

Besonders im Bereich der Fahrtkostenzuschüsse wurde der Rotstift angesetzt, wie die Zahlen des Landesbudgets beweisen. „Waren für 2009 noch 5,9 Millionen für den Fahrtkostenzuschuss vorgesehen, so sind es 2012 nur noch 3,7 Millionen Euro“, korrigiert Goach die heutigen Aussagen von Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Dieser sprach davon, dass es keine Kürzungen für Pendler gab.

Die genannten Einsparungen gegenüber der AK beim Verwaltungsaufwand seien laut AK ebenfalls zu hinterfragen. Auch beim Land werden Personalkosten, Sachaufwände und Betriebsaufwendungen anfallen. Diese seien mit 150.000 Euro keinesfalls gedeckt, entgegnet die AK.

Seit 1981 werden der AK Kärnten als einzige Konsumentenschutz-Einrichtung des Landes Fördermittel für die Beratung aller Kärntnerinnen und Kärntner gewährt. „Die Statistik der AK Kärnten belegt klar, dass mehr als 50 Prozent der zu Beratenden keine AK-Mitglieder sind“, so Goach und unterstreicht damit gleichzeitig die Wichtigkeit des Konsumentenschutzes der AK. Die AK steht auf dem Standpunkt, dass weiterhin ein aufrechter Vertrag in Bezug auf den Konsumentenschutz mit dem Land besteht. „Die AK wird auf die Vertragserfüllung, wenn nötig auch mit juristischen Mitteln, bestehen“, so Goach abschließend.

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