Absetzposten: Spende & Kirche

Seit 1. Jänner 2012 sind Spenden an Umweltorganisationen und Tierheime sowie an freiwillige Feuerwehren zusätzlich zu den bereits bisher abzugsfähigen Spenden (wohltätige Organisationen und Spendensammelvereine) absetzbar. Dabei gilt: Maximal zehn Prozent des Vorjahreseinkommens können steuerbegünstigt gespendet werden. Ob Ihre Spende abzugsfähig ist, können Sie auf der Homepage des Finanzministeriums nachlesen.

Kirchenbeitrag

Einen Mindestbetrag gibt es nicht. Auch wenn Sie beispielsweise nur 20 Euro an Kirchenbeitrag geleistet haben, wird dieser bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Maximal absetzbar sind:

  • 2007 bis 2008: 100 Euro
  • 2009 bis 2011: 200 Euro
  • ab 2012: 400 Euro

Wichtig ist aber der Zeitpunkt der Bezahlung. Nur jener Kirchenbeitrag den Sie im Jahr 2011 tatsächlich geleistet haben, kann im Steuerausgleich für 2011 geltend gemacht werden.

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

8 + 5 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.